22.11.2024, 20:45
(22.11.2024, 17:40)Horbus schrieb: Habe mich beschwert und darauf hingewiesen, dass sie mir entweder den Artikel woanders her besorgen könnten, oder aber ich woanders bestelle und sie die Differenz erstatten. Hatte dann einige Händler aus UK mit angegeben, wo es noch verfügbar war.
Sie antworteten mir, dass ich woanders bestellen könne und sie würden die Differenz, die fast 50€ Betrug, erstatten. Auch sonst funktioniert deren Service sehr gut, was nicht selbstverständlich ist, wie ich schon oft erfahren durfte!
Das nenne ich einen korrekten Händler vom alten Schlage. Aber laut Gesetz sind die auch im Lieferverzug da ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen wurde nach dem Du online gekauft hast. Es gibt aber auch bestimmte Klauseln im AGB von anderen Online Händlern wo ein Vertrag durch das Klicken nicht unmittelbar zustande kommt sondern vom Händler nochmal bestätigt werden muss. Quasi eine doppelte Willenserklärung. Ist aber eine grau-diffuse Geschichte.
Gruß
Mustafa
Mustafa