01.05.2024, 21:03
Wie heisst es doch so schön im Wirtschaftsgymnasium: ein Vertrag kommt durch gegenseitige Willenserklärungen zustande. Das Problem sehe ich aber darin, dass dieser Vertrag im vorliegendem Fall ungültig ist, da beide Parteien volljährig, geschäftsfähig und mündig sein müssen. Ein Depp z.B. gilt im Allgemeinen nicht als mündige oder geschäftsfähige Person.
Gruß
Mustafa
Mustafa